NRW reformiert das kommunale Vergaberecht – UVgO und VOB/A entfallen ab 2026

Zum 01.01.2026 tritt der neue § 75a in die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Kraft und bringt eine grundlegende Veränderung für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Kommunen mit sich. Die bisher verpflichtende Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie der VOB/A (Abschnitt 1) entfällt im Unterschwellenbereich vollständig.

Kernpunkte der Neuregelung:

  • Kommunen müssen künftig erst ab Erreichen der EU-Schwellenwerte förmliche Vergabeverfahren nach VgV durchführen.
  • Die Vergabe öffentlicher Aufträge muss weiterhin wirtschaftlich, effizient und sparsam erfolgen – unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz.
  • Eigene Vergaberegelungen können nur noch per Satzung beschlossen werden.

Für die kommunale Vergabepraxis bedeutet dies eine deutliche Vereinfachung der Verfahren im Unterschwellenbereich. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die interne Organisation, Dokumentation und rechtssichere Umsetzung.

Was bedeutet das für TUTTAHS & MEYER?
Als Ingenieurbüro erwarten wir künftig schlankere und schnellere Vergabeverfahren in der Zusammenarbeit mit kommunalen Auftraggebern. Gleichzeitig achten wir verstärkt auf die Einhaltung der neuen Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Wir begleiten unsere Auftraggeber aktiv durch diese Umstellung und stehen beratend zur Seite, um auch unter den neuen Rahmenbedingungen effizient und gesetzeskonform zu agieren.

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